Pulsierende Magnetfeld-Therapie 




Anwendungsbereiche:

Zur Anwendung kommt die Magnetfeldtherapie im orthopädischen und sportmedizinischen Bereich insbesondere

  • bei degenerativen Veränderungen der Gelenke (Arthrose),
  • bei Erkrankungen der Sehnen,
  • bei akuten und chronischen rheumatischen Erkrankungen,
  • bei der Epikondylitis (z.B. Tennisarm),
  • nach Verletzungen wie Zerrungen, Stauchungen oder Prellungen, aber auch
  • bei Wundheilungsstörungen und Morbus Sudek (Algodystrophie),
  • Knochenbrüchen, bei verzögerter Knochenbruchheilung (Pseudarthrose) oder
  • in der postoperativen Nachbehandlung
  • Osteoporose und Osteopenie

Weiterhin kommt die Magnetfeldtherapie zur Anwendung bei Depressionen, Tinnitus, Trigeminusneuralgie, Schlafstörungen, Durchblutungsstörungen des Gehirns, chronischer Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung), klimakterischen Beschwerden sowie bei gutartiger Vergrößerung der Prostata.



Behandlungsdauer und - Intervall:

  • Die Behandlung dauert je nach Art der Erkrankung zwischen 20 und 30 Minuten und besteht aus mehreren Sitzungen (ca. 10 bis 13).
    Da unser Körper zwar beispielsweise über Temperatur- oder Berührungsrezeptoren verfügt, nicht aber über Rezeptoren für magnetische Strahlung, bemerkt man während der Therapie oft keine unmittelbare Wirkung der Behandlung.
    Gelegentlich kann ein leichtes Wärmegefühl auftreten.



    Kontraindikationen:

    Diese Therapie wird sehr gut vertragen. Nebenwirkungen sind nicht bekannt.
    Wegen des elektromagnetischen Feldes darf diese Therapie nicht bei Patienten mit implantierten elektronischen Geräten (wie z.B. Herzschrittmachern oder Insulinpumpen) angewendet werden.
    Auch bei Tumorerkrankungen (Krebs) oder bei aktuellen bakteriellen oder viralen Infektionen sowie Tuberkulose darf eine Magnetfeldbehandlung nicht erfolgen. Schwangere oder Patienten mit Darmblutungen sollten nicht dem Magnetfeld ausgesetzt werden.


    *IGeL-Leistungen sind keine Leistungen im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung und werden nach der GOÄ (Gebührenordnung f. Ärzte) berechnet.