Extensions- und Magnetfeld-Therapie*
Elektromagnetische Felder können die Heilungsprozesse positiv beeinflussen.
Auf unserer Magnet-Signal-Liege werden die als Puls-Signal-Resonanztherapie bekannten Heilbehandlungen optimiert angewendet durch einerseits eine Streckbehandlung der Wirbelsäule bzw. des Hüftgelenkes. Das führt zu einer Druckentlastung der Bandscheiben bzw. des Gelenkknorpels. Gleichzeitig soll die Magnetfeldbehandlung zu einer Aktivierung der Stoffwechselprozesse und Unterstützung der körpereigenen Regenerationskräfte, wie unter dem Kapitel „ Pulsierendes Magnetfeld“ beschrieben, führen.
Bei degenerativen Erkrankungen der Wirbelsäule und des Bandscheibengewebes erhalten Sie mit der Kombination aus der Extension (Streckung) und pulsierenden Magnetfeld eine effektive Therapie.
Diese Behandlung kommt zur Anwendung bei:
- Rückenschmerzen (Lendenwirbelsäule)
- Nackenschmerzen (Halswirbelsäule)
- Hüftgelenksarthrose
Therapiedauer- und Intervall:
Die Behandlungsdauer beträgt 15 min / Sitzung.
10 Sitzungen in einem engen zeitlichen Intervall von ca. 18-22 Tagen werden empfohlen, also ca. 3 Sitzungen pro Woche.
Kontraindikationen:
Diese Therapie wird sehr gut vertragen. Nebenwirkungen sind nicht bekannt.Wegen des elektromagnetischen Feldes darf diese Therapie nicht bei Patienten mit implantierten elektronischen Geräten ( z.B. Herzschrittmachern oder Insulinpumpen) angewendet werden.Auch bei Tumorerkrankungen (Krebs) oder bei aktuellen bakteriellen o. viralen Infektionen sowie Tuberkulose darf eine Magnetfeldbehandlung nicht erfolgen. Schwangere oder Patienten mit Darmblutungen sollten nicht dem Magnetfeld ausgesetzt werden.
Fragen Sie Ihren Arzt nach Ihrem persönlichen Behandlungsplan.Wegen der mechanischen Einwirkung auf das Gewebe ist diese Behandlung für Patienten mit Osteoporose (Mineralisationsstörung des Knochens mit erhöhter Knochenbruchgefahr) nicht geeignet.
* IGeL - Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistung) sind keine Leistungen im Sinne der GKV (Gesetzl. Krankenversicherung) und werden nach der GOÄ (Gebührenordnung f. Ärzte) berechnet.